Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 06.08.1992 - 80-VI-91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8224
VerfGH Bayern, 06.08.1992 - 80-VI-91 (https://dejure.org/1992,8224)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06.08.1992 - 80-VI-91 (https://dejure.org/1992,8224)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06. August 1992 - 80-VI-91 (https://dejure.org/1992,8224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,8224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • OLG München - 6 U 3294/91
  • VerfGH Bayern, 06.08.1992 - 80-VI-91

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 365
  • VerfGH 45, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    a) Soweit die Beschwerdeführerin beklagt, dass der Verwaltungsgerichtshof gegen die Gleichheit vor dem Gesetz verstoßen habe, weil er von den Urteilen anderer Gerichte bzw. von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen sei, vermag die unterschiedliche Rechtsanwendung und Rechtsauslegung durch verschiedene Gerichte (VerfGH vom 6.8.1992 VerfGHE 45, 118/123) bzw. Spruchkörper (vgl. z. B. Sachs/Jasper, JuS 2016, 769/771) als solche im Hinblick auf das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV zu begründen.
  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

    Der behauptete Umstand, dass ein Landgericht eine andere Rechtsauffassung vertritt als die Ausgangsgerichte im hiesigen Verfahren, ist aber, selbst wenn das der Fall wäre, nicht geeignet, einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu begründen; dieser wird nicht dadurch verletzt, dass eine Rechtsvorschrift von verschiedenen Gerichten unterschiedlich ausgelegt und angewandt wird (VerfGH vom 6.8.1992 VerfGHE 45, 118/123 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer

    Unabhängig von der Frage, ob die Sachverhalte der verfahrensgegenständlichen und der angegebenen Entscheidung überhaupt vergleichbar wären, kann dies einen Verstoß schon deshalb nicht begründen, weil Art. 118 Abs. 1 BV nicht dadurch verletzt wird, dass eine Rechtsvorschrift von verschiedenen Gerichten unterschiedlich ausgelegt und angewandt wird (VerfGH vom 6.8.1992 VerfGHE 45, 118/123 m. w. N.; vom 24.10.2017 - Vf. 9-VI-17 - juris Rn. 44).
  • OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen;

    Die hierzu herangezogene Rechtsprechung des OLG München (vgl. WRP 1993, 49 ) wird von den übrigen Oberlandesgerichten nicht geteilt (vgl. hierzu BayVerfGH , NJW-RR 1993, 365 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht